Familie Lübcke

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Familie Lübcke – Mit diesen Worten hatte die Witwe von Walter Lübcke die Richter des Dritten Strafgerichtshofs Ende Juli in einer mündlichen Verhandlung überzeugt. Ein Vertreter der Familie Lübcke, Dirk Metz, sagte, man habe vier Stunden lang verhandelt und alle Beteiligten seien fair und vernünftig gewesen.Das war für sie natürlich auch heute wieder eine sehr herausfordernde Aufgabe. Insofern hat das Eingreifen des Gerichts dazu beigetragen, die Dinge erträglicher zu machen.Der Hauptangeklagte, der Rechtsextremist Stephan E., wurde von der Vorinstanz, dem Oberlandesgericht Frankfurt, wegen Mordes zu lebenslanger Haft ohne Bewährungsmöglichkeit verurteilt. Auch die außerordentliche Schwere der Schuld wurde festgestellt, was eine nachträgliche Zusicherung der Sicherheit nach Aufhebung der Freiheitsentziehung ermöglichte.

Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass es Länder bestrafen will, die bei der Einwanderung eine harte Linie verfolgen. E. wurde außerdem vorgeworfen, im Januar 2016 einen Asylbewerber beim Fahrradfahren mit einem Messer erstochen zu haben. Das Oberlandesgericht hatte ihn auf dieser Grundlage jedoch bereits freigelassen.Auch E.s Freund in der rechten Szene, Markus H., wurde in der Anzeige genannt. Die Bundesanwaltschaft hat vorgeschlagen, ihm beim Mord an Lübcke zu helfen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte ihn jedoch bis zu diesem Zeitpunkt bereits begnadigt und ihn nur wegen eines Waffendelikts zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Seine Rolle steht noch immer zur Debatte, auch nachdem sein Freund, der Hauptangeklagte E., drei widersprüchliche Darstellungen seiner Beteiligung am Prozess vorgelegt hat. Die Familie Lübcke hofft, mit der Vorlage dieser überarbeiteten Fassung erneut mit Markus H. verhandeln zu können.

Tatsächlich wurde in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof Ende Juli intensiv darüber diskutiert, ob die Vorinstanz angemessene Beihilfemaßstäbe gesetzt hat. Björn Clemens, der Markus H. verteidigt, sagt, dass die Ankläger seines Mandanten Lügen erfinden.

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Offensichtlich hat dieser Mord der Familie Lübcke viel Unrecht getan. Dies wird jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht durch die Verurteilung eines Unschuldigen wettgemacht. Auch die oberste Staatsanwaltschaft der Bundesregierung (Bundesanwaltschaft) hat ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Sie glaubt immer noch, dass Markus H. an Lübckes Mord beteiligt war und dass Stephan E. den Asylbewerber angegriffen hat. Rechtsanwalt der Bundesregierung, Johann Schmid:

Zudem wurden die Beweislast und die Notwendigkeit der eigenen Überzeugung zu stark belastet den Angeklagten im Fall des Mörders von Dr. Lübcke, Befürworter der Meinungsfreiheit, während der gesamten Prüfung des Falls von Anfang an auf den Schultern.Wenn die Entscheidung morgen früh bekannt gegeben wird, werden wir herausfinden, ob der Bundesgerichtshof, Deutschlands oberstes Strafgericht, zustimmt und die früheren Urteile wieder aufnimmt, um neue Verhandlungen zu erzwingen.

Für den Mordurteil im Fall Walter Lübcke lagen genügend Beweise vor. Die Gutachten wurden vom Dritten Strafsenat des Bundesgerichtshofs zurückgewiesen. Im Januar 2021 stellte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main die besondere Schwere der Tat des Rechtsextremisten Stephan Ernst fest und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft ohne Bewährung. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit zwar rechtlich möglich, aber praktisch nicht durchsetzbar. Der 48-Jährige wird derzeit vernommen.

Für das OLG stand außer Zweifel, dass Ernst den CDU-Politiker in den späten Abendstunden im Juni 2019 auf seiner Terrasse im Nachbarhaus getötet hatte. Das OLG verurteilte Ernsts rechtsextremen Freund und Mitangeklagten Markus H. wegen eines Waffendelikts, nicht aber wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke, wie in der ursprünglichen Anklageschrift behauptet, zu einer halben lebenslangen Haftstrafe. Im Oktober 2020 wird er verfügbar sein.

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Diese jüngste Entscheidung des Frankfurter Gerichts war für die Familie des CDU-Politikers und die Bundesanwaltschaft sehr demonstrativ. Nach ihrer Einschätzung spielte die heute 46-Jährige eine entscheidende Rolle bei dem Angriff. Mit Ernsts Hilfe übte Markus H. seine Schießkünste, was seinen Tatendrang stärkte. Die Hinterbliebenen betrachten ihn als direkten Komplizen des Mörders.

Der Fall Lübcke war nicht der erste, in dem es im Frankfurter Verfahren um einen Überfall auf einen Asylbewerber aus dem Irak ging. Jemand griff den Mann in den ersten Monaten des Jahres 2016 an und stach ihm mit einem Schwert in den Rücken. Die Bundesanwaltschaft nimmt Kriminelle ernst, doch die Sachverständigen des OLG konnten sie nicht umstimmen. Auch die Bundesanwaltschaft sei durch dieses Urteil verletzt worden.

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